Kindertagesbetreuung anmelden

Leistungsbeschreibung

Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung, wie einer Krippe, einem Kindergarten , einem Hort oder einer Kindertagesstätte.

Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft.

Sie schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest.

Verfahrensablauf

Sie sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren und Ihre Wünsche, zum Beispiel den Betreuungsumfang oder Ort der Betreuung, anmelden.

Der persönliche Kontakt oder das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist daneben auch sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung oder vor Abschluss des Betreuungsvertrages ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an. 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen. 

Voraussetzungen

  • Kinder bis zum 3. Geburtstag: Ihr Kind darf in eine Krippe gehen.
  • Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt: Ihr Kind darf in einen Kindergarten gehen.
  • Ab Schuleintritt bis zum 14. Geburtstag oder dem Eintritt in den 7. Schuljahrgang: Ihr Kind darf einen Hort besuchen.
  • Der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes ist in Sachsen-Anhalt.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle können Kostenbeiträge anfallen. Die Höhe richtet sich nach den vereinbarten Betreuungsstunden.Wenn Sie für zwei oder mehr Kinder Kindergeld erhalten und diese Kinder gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen betreut werden, dann zahlen Sie insgesamt höchstens den Kostenbeitrag für das älteste dieser betreuten Kinder, wenn die Kinder noch nicht zur Schule gehen,Bis zum 31. Dezember 2026 gilt eine abweichende Regelung: Erhalten Sie für zwei oder mehr Kinder Kindergeld und werden diese gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen betreut, zahlen Sie nur den Kostenbeitrag für das älteste betreute Kind sowie für jedes weitere betreute Kind, das bereits die Schule besucht.Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen. Hierzu zählen die Kosten für Lebensmittel, Zubereitung und Lieferung der angebotenen Speisen und Getränke.

Was sollte ich noch wissen?

In Sachsen-Anhalt haben die Kinder ab der Geburt einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.  

Der Rechtsanspruch wird erfüllt, in dem der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Anspruchsberechtigten oder den Eltern einen freien Platz in zumutbarer Entfernung nachweist.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Kindertagesstätte "Bärenkinder" Droyßig

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten: 06:00 – 17:00 Uhr

Anschrift
Kindertagesstätte "Bärenkinder" Droyßig
Wilhelm-Kritzinger-Straße 4a
06722Droyßig

Der Hort befindet sich in der Grundschule Droyßig

Kontakt

Telefon:
034425 21314

Mitarbeitende

FrauKerstinLoh

päd. Fachkraft im Programm Empowerment für Eltern
FB Bürgerdienste/Kita
Telefon:
03441 216940

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