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Fachbereich Bürgerdienste/Ordnung

Das Ordnungsamt informiert:

>>>  Rücksicht auf die Nachbarn nehmen  >>>

Krach und Ruhestörung am Sonntag sind oft die Ursachen für erbitterte Streitigkeiten unter Nachbarn.

Gerade Gartenfreunde können ihren Mitmenschen sehr zusetzen, wenn sie am Sonntag Rasenmähen. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV) regelt den Betrieb von mobilen Geräten und Maschinen im Freien.
Motorbetriebene Gartengeräte wie Rasenmäher, Rasentrimmer, Kantenschneider, Freischneider, Heckenscheren, Laubbläser, Laubsammler, Motorkettensägen, Motorhacken, Vertikutierer und Schredder dürfen in Wohngebieten nicht an Sonn- und Feiertagen betrieben werden. Dies gilt für lärmarme Geräte und auch dann, wenn nur noch Restflächen gemäht werden müssen, weil etwa am Sonnabend die Arbeiten nicht rechtzeitig beendet werden konnten.

An Werktagen (Mo-Sa) gilt das Betriebsverbot von 20:00 bis 07:00 Uhr.

Entsprechend der Gefahrenabwehrverordnung (GefAbwVO) der Verbandsgemeinde Droyßiger Zeitzer Forst, in der derzeit gültigen Fassung, gibt es keine gesetzlich festgelegte Mittagsruhe.

Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot mit gefährlichen Hunden 

Die Verbandsgemeinde weist auf das ab 01.03.2016 geltende Zucht-, Vermehrungs- und Han-delsverbot mit gefährlichen Hunden nach § 3 Abs. 2 HundeG LSA gemäß § 3 Abs. 4 HundeG LSA hin.Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 5 HundeG LSA handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Abs. 4 HundeG LSA gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 HundeG LSA züchtet oder vermehrt oder mit diesen handelt.

                                      Achtung – Hunde an die Leine!

Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt die Einwohner der Verbandsgemeinde noch-mals auf den richtigen Umgang mit Hunden hin! In der Gefahrenabwehrverordnung der Ver-bandsgemeinde, beschlossen in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 27.10.2010, ist dazu folgendes geregelt. Den Text der Gefahrenabwehrverordnung (GefAbwVO) finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde: media/pdfs/verbandsgemeinde_dzf/gefahrenabwehrverordnung.pdf Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis zu 10.000 EUR geahndet werden.

Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen:

Was Kleingärtner beim Verbrennen von Gartenabfällen beachten müssen finden Sie auf den Seiten der Kreisverwaltung.
Folgen Sie dem Link: Internetseite Burgenlandkreis

Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer:

Der Winter steht vor der Tür, deshalb möchten wir die Bürgerinnen und Bürger nochmals über den Winterdienst und die Straßenreinigung informieren.

Mit der Übertragung des Winterdienstes an die Grundstückseigentümer geht auch die Haftpflicht von der Kommune an diese über. Das bedeutet, dass im Schadensfall die Haftpflicht des Grundstückseigentümers heranzuziehen ist.
Im Einzelfall heißt das, wenn ein Passant vor einem Grundstück, an dem der Winterdienst nur mangelhaft durchgeführt wurde, verunfallt, dann kann der Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden.

Bei Schneefall sind die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor den Grundstücken zu beräumen und abzustumpfen. Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geräumt werden. Für die Schneeräumung hat sich der Grundstückseigentümer auf eigene Kosten Streumaterial anzuschaffen.
Es sollte ausschließlich nur Sand oder Splitt verwendet werden. Salz darf nur in geringer Menge zur Beseitigung von Blitzeis verwendet werden. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden.

Um einen ordnungsgemäßen Winterdienst durch die Gemeinden, bzw. deren Dienstleister ausführen zu können, ist es notwendig, möglichst alle Fahrbahnen von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.

Wir fordern alle Grundstückseigentümer auf, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen.

Ihr Fachbereich Ordnung

Kontakt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722 Droyßig

Sprechzeiten der Ämter am Sitz in Droyßig
Montag        13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch      Kein Sprechtag
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:00 Uhr 
Freitag          Kein Sprechtag

Sprechstunden des Standesamtes:
Auf Anmeldung im Rahmen der Öffnungszeiten der Verwaltung. Bitte melden Sie sich an!

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