Kriegsopferfürsorge beantragen - Alternative: 99076006080001

Leistungsbeschreibung

Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebene wird auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt.

Sie können umfassen:

  • Geldleistungen
  • Für Beschädigte: Grund- und Ausgleichsrenten sowie Leistungen zum Ausgleich eines beruflichen Schadens, ggf. mit Schwerstbeschädigtenzulage, Pflegezulage, Führzulage für Blinde
  • Für Hinterbliebene: Grund- und Ausgleichsrenten, Schadensausgleich, ggf. Pflegeausgleich oder Witwenbeihilfe
  • Sachleistungen:
    Heil- und Krankenbehandlung einschließlich Versorgung mit Hilfsmitteln, insbesondere auch orthopädischen Hilfsmitteln, Versehrtenleibesübungen und Kuren

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Versorgungsverwaltung (Hauptfürsorgestelle).

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Soziales Entschädigungsrecht

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12 Uhr und 13:00 - 15:30 UhrDie Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Telefon:
0345 514-3088
Telefon:
0391 567-2491
Fax:
0345 514-3089

Burgenlandkreis Burgenlandkreis - Sozialamt

Öffnungszeiten

Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr  Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr

Kontakt

Telefon:
03445 73-1266
Telefon:
03445 73-1293
Fax:
03445 73-1230
Web:
https://www.burgenlandkreis.de

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