Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes annehmen

Leistungsbeschreibung

Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Erziehung. Kinder- und Jugendschutz steht deshalb vorrangig auf zwei Säulen: erzieherische Maßnahmen wie die Realisierung von Jugendschutzprojekten (z.B. Kinder- und Jugendtelefone), die vorbeugend wirken (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) und gesetzliche Regelungen zur Begrenzung gefährdender Einflüsse wie Alkoholausschank oder den Verkauf von Tabakwaren (ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte als örtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Als überörtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist das Landesjugendamt, Referat Kinder und Jugend des Landesverwaltungsamtes zuständig.

Als Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde für den ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutz ist das Referat Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr, Ausländerangelegenheiten des Landesverwaltungsamtes zuständig.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Burgenlandkreis Jugendamt

Öffnungszeiten

Dienstag:
08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr 

Donnerstag:
08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr

Anschrift
Postanschrift Jugendamt
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)

Kontakt

Telefon:
03445 73-1311
Fax:
03445 73-1336
Web:
https://www.burgenlandkreis.de

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