Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Pferde und andere Huftiere,
- Geflügel,
- Hasentiere,
- Farmwild.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
ST ( Sachsen-Anhalt )
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.
Welche Fristen muss ich beachten?
Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.
Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Gewerbliche Schlachtungen dürfen (ab 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Burgenlandkreis Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Öffnungszeiten
Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
Am Stadtpark 6
06667Weißenfels
Kontakt
- Fax:
- 03443 372-303
- Telefon:
- 03443 372-301
- E-Mail:
- veterinaeramt [at] blk.de
- Web:
- https://www.burgenlandkreis.de