Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen

Leistungsbeschreibung

Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind vor ihrer beabsichtigten Aufnahme anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Referat 401, Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Neben der konkreten Sammlung muss die Tätigkeit als Sammler nach § 53 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) angezeigt werden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Burgenlandkreis Umweltamt

Öffnungszeiten

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
Anschrift
Postanschrift Umweltamt
Am Stadtpark 6
06667Weißenfels
Postanschrift
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Diese Adresse bitte als Postanschrift verwenden!
Postfach 1151
06601Naumburg (Saale)

Kontakt

Telefon:
03443 372-241
Fax:
03443 372-240
Web:
www.burgenlandkreis.de

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