Sterbeurkunde bei Sterbefall auf deutschem Seeschiff beantragen
Leistungsbeschreibung
Den Tod eines Menschen während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, hat die zuständige Stelle zu beurkunden.
Dies gilt auch, wenn sich der Sterbefall während der Seereise außerhalb des Seeschiffes, jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland ereignet hat und der Verstorbene von einem Seeschiff aufgenommen wurde, das die Bundesflagge führt.
Hat sich der Sterbefall außerhalb eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, ereignet, und ist der Verstorbene nicht aufgefunden worden, so ist eine Beurkundung im Sterberegister nicht möglich. Das gilt selbst dann, wenn der Tod in einem Seeamtsspruch festgestellt worden ist. In diesem Fall kommt nur eine Todeserklärung oder Feststellung des Todes und der Todeszeit durch das für den letzten Wohnsitz des Verschollenen zuständige Amtsgericht in Frage.
Verfahrensablauf
Der Schiffsführer hat über die Anzeige des Todes eine Niederschrift aufzunehmen, die von ihm und von dem Anzeigenden zu unterschreiben ist. Der Schiffsführer hat die Niederschrift und eine Abschrift der Niederschrift dem Seemannsamt zu übergeben, bei dem es zuerst möglich ist.
Das Seemannsamt übersendet die Niederschrift an die zuständige Stelle; die Abschrift ist bei dem Seemannsamt aufzubewahren.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt I in Berlin.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Tod muss dem Schiffsführer/der Schiffsführerin von dem/der Anzeigepflichtigen nach § 28 Personenstandsgesetz (PStG) unverzüglich und spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Standesamt
Öffnungszeiten
Auf Anmeldung im Rahmen der allgemeinen Dienststunden 034425 414 - 27
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig
Kontakt
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- Fax:
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