„Sport bewegt Deutschland“
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Unter dem Slogan „Sport bewegt Deutschland“ führt der DOSB, finanziert durch den Bund, bis Ende 2023 das sogenannte Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ durch. Dieses besteht aus verschiedenen Säulen und Modulen (Programmbausteinen) und richtet sich an Verbände, Vereine, Kommunen, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder und Bürger*innen.
Bewerbungszeitraum und Antragsberechtigung
In Abhängigkeit des Förderangebotes bestehen verschiedene Bewerbungszeiträume und Antragsberechtigungen.
Die erste Phase der Antragsstellungen für Säule 1 “Digital und qualifiziert“ lief bis zum 11. Dezember 2022. Eine zweite Bewerbungsphase wird voraussichtlich im März 2023 gestartet. Förderfähig sind die DOSB Mitgliedsorganisationen, die innerhalb der DOSB-Lizenzausbildung als Ausbildungsträger fungieren.
Anträge von Säule 2 „Sporttage sind Feiertage“ können ab 26. Januar 2023 gestellt werden. Die Bewerbungsphase endet voraussichtlich Ende Juli 2023. Vereine sowie Kreis- und Stadtsportbünde sind antragsberechtigt. Anträge zum Einlösen von Säule 2 „Sportvereinsschecks“ können von Vereinen ab Ende Januar 2023 bis Ende Oktober 2023 gestellt werden.
Der Bewerbungszeitraum von Säule 3 „Sportliche Einstiegsangebote“ beginnt am 16. Januar 2023 und endet am 28. Februar 2023. Antragsberechtigt sind Kommunen. Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen von Antragsstellern Berücksichtigung finden, deren Antragsunterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht worden sind.
Weitere Angaben finden Sie hier: Der Deutsche Olympische Sportbund (dosb.de)