Vermittlungsgeschäfte für Abfall genehmigen
Leistungsbeschreibung
Möchten Sie die Verbringung von Abfällen durch Dritte gewerbsmäßig vermitteln, benötigen Sie eine Genehmigung. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.
Möglich ist eine Befreiung von der Genehmigungspflicht nach § 51 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG).
Einer Maklergenehmigung bedarf danach nicht, wer Entsorgungsfachbetrieb gem. § 52 Abs. 1 KrW-/AbfG ist und dies der zuständigen Stelle angezeigt hat.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Abfallbehörde beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Burgenlandkreis Umweltamt
Öffnungszeiten
Dienstag08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
Am Stadtpark 6
06667Weißenfels
06618Naumburg (Saale)
06601Naumburg (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03443 372-241
- Fax:
- 03443 372-240
- E-Mail:
- umweltamt [at] blk.de
- Web:
- www.burgenlandkreis.de