Erlaubnis als private Kindertagesstätte beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Voraussetzungen

  • Die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte ist gesichert.
  • Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet, insbesondere durch
    • Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration und
    • ausreichender gesundheitlicher Vorsorge und medizinischer Betreuung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Antrag ist die Konzeption der Einrichtung vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

An die zuständige Stelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Burgenlandkreis Jugendamt

Öffnungszeiten

Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr  Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr

Kontakt

Telefon:
03445 73-1311
Fax:
03445 73-1336

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