Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
Leistungsbeschreibung
In Sachsen-Anhalt werden 11 gesetzliche Feiertage begangen. Das sind Neujahrstag, Heilige Drei Könige, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, Reformationstag sowie 1. und 2. Weihnachtstag.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Sonn- und Feiertage sind die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt zuständig. Diese erteilen auch Ausnahmegenehmigungen.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.Kontakt
- Telefon:
- 0391 567-2159
- E-Mail:
- poststelle [at] lvwa.sachsen-anhalt.de
- Web:
- Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport
Mitarbeitende
Mitarbeiter*in
- Telefon:
- 0391 5672155
- E-Mail:
- beglaubigungen [at] lvwa.sachsen-anhalt.de
Mitarbeiter*in
- Telefon:
- 0391 5672159
- E-Mail:
- beglaubigungen [at] lvwa.sachsen-anhalt.de