Betrieb eines Alten- oder Pflegeheims anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Alten-/Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung) bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.
Voraussetzungen
- Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
- Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen.
- Ihre Pflegeeinrichtung muss
- wirtschaftlich arbeiten,
- unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
- geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
- in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.
An wen muss ich mich wenden?
Landesverwaltungsamt
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeige spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Heimaufsicht
Öffnungszeiten
Auf Grund der Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau keine Sprechstunden oder spontane Beratungsgespräche statt.
Dabei wird die Arbeit der Behörde selbstverständlich nicht eingestellt, aber es wird gebeten, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen, um die Verbreitung des Coronavirus auf diesem Wege einzuschränken. Nach wie vor steht das Landesverwaltungsamt allen Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Anliegen können in den einzelnen Referaten per E-Mail oder telefonisch geklärt werden.
Hansering 15
06108Halle (Saale)
06003Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-3051
- Fax:
- 0345 514--3185
- E-Mail:
- poststelle [at] lvwa.sachsen-anhalt.de
- Web:
- www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Mitarbeitende
HerrPeer-ArneOsterland
Hakeborner Straße 139112
- Telefon:
- 0391 567-2442
- E-Mail:
- Peer-Arne.Osterland [at] lvwa.sachsen-anhalt.de