Tierseuchen
Leistungsbeschreibung
Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Tierseuche ausgebrochen sein könnte, melden Sie dies unverzüglich telefonisch oder persönlich dem zuständigen Veterinäramt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Folgende Angaben sind hierbei hilfreich:
- Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf?
- Art, Anzahl und Standort der Tiere
- Besitzer der Tiere
- eventuell betroffene Nachbarbestände
- Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
- Wurden Tiere ge- oder verkauft?
Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern (z.B. "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen).
Nach der Anzeige wird der Verdacht vom zuständigen Veterinäramt untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (z.B. Notschlachtung, Quarantäne) getroffen.
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Tierseuche ausgebrochen sein könnte, melden Sie dies unverzüglich telefonisch oder persönlich dem zuständigen Veterinäramt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten
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Burgenlandkreis Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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