Erlaubnis zum Waffentransport beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Schusswaffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, in an-dere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in die Schweiz grenzüberschreitend verbringen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Voraussetzungen:

  • Der Empfänger ist zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt.
  • Der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten ist gewährleistet.
  • Sollen Schusswaffen oder Munition aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland verbracht werden, wird die Erlaubnis als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.
  • Ist der Bestimmungsort ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union, so ist zusätzlich dessen Zustimmung notwendig.

An wen muss ich mich wenden?

Eine Erlaubnis zum Waffentransport wird von der Waffenbehörde - das sind die Landkreise und die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau sowie die jeweilige Polizeidirektion anstelle der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg - ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mitzubringende Unterlagen und Formulare informieren.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren in Höhe von 40,00 € an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.

Was sollte ich noch wissen?

Diese Leistung betrifft nicht die persönliche Mitnahme von Waffen, z.B. als Sportschütze. In bestimmten Fällen bestehen Anzeigepflichten gegenüber dem Bundeskriminalamt (siehe § 34 WaffG).

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

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