Erlaubnis als private Kindertagesstätte beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen
- Die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte ist gesichert.
-
Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet, insbesondere durch
- Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration und
- ausreichender gesundheitlicher Vorsorge und medizinischer Betreuung.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Stelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit dem Antrag ist die Konzeption der Einrichtung vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Burgenlandkreis Jugendamt
Öffnungszeiten
Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 UhrKontakt
- Telefon:
- 03445 73-1311
- Fax:
- 03445 73-1336
- E-Mail:
- jugendamt@blk.de
- Web:
- https://www.burgenlandkreis.de