Wiederholungsschild für Kraftfahrzeug beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Kupplungsträger oder Heckträger an Ihrem Fahrzeug anbringen wollen, darf dieser das KFZ-Kennzeichen Ihres Fahrzeuges nicht verdecken.

An Träger, die auf der Anhängerkupplung eines Fahrzeuges angebracht werden ist deshalb ein Wiederholungsschild des KFZ-Kennzeichens des Trägerfahrzeuges anzubringen (ohne amtliche Plakettem). Dies gilt ebenfalls für Heckträger, sofern diese das KFZ-Kennzeichen verdecken.

An wen muss ich mich wenden?

Schilderhersteller Ihrer Wahl

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Trägerfahrzeuges

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.

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