erweitertes Führungszeugnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis.
Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerberinnen und Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten als
- Erzieherin oder Erzieher,
- Lehrerin oder Lehrer,
- Schulbusfahrerin oder Schulbusfahrer,
- Bademeisterin oder Bademeister,
- Sporttrainerin oder Sporttrainer.
In das erweiterte Führungszeugnis werden Verurteilungen aufgenommen, die nicht im normalen Führungszeugnis stehen, weil diese z.B. nicht mit mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe ausgeurteilt wurden. Die Erweiterung bezieht sich dabei nur auf Sexualdelikte und auf kinder- und jugendbezogene Delikte wie „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ oder „Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht“.
Verfahrensablauf
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle stellen. Der Antrag kann auch von einem gesetzlichen Vertreter (z.B. die Eltern für Minderjährige) gestellt werden. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
- die Erteilung ist in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen oder
- das Führungszeugnis wird benötigt wird für
o die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII),
o eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
o eine Tätigkeit, die in einer vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt
- Personalausweis bzw.Reisepass zum Nachweis der Identität
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Einwohnermeldeamt
Öffnungszeiten
in Droyßig
Montag: 13:00-15:00 Uhr
Dienstag: 09:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr
in Droßdorf derzeit keine Sprechzeit des Einwohnermeldeamtes
Zeitzer Str. 15
06722Droyßig
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig
Kontakt
- Telefon:
- 034425 414 51
- Telefon:
- 034425 414 52
- Fax:
- 034425 27187
- E-Mail:
- einwohnermeldeamt [at] vgem-dzf.de
- Web:
- https://www.vgem-dzf.de