Reisepass wegen Namensänderung durch Scheidung beantragen

Leistungsbeschreibung

Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
 

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Reisepass
  • Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • Richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 59,50 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren

Gebühr

Festbetrag von 92,00 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre

Gebühr

Festbetrag von 70,00 EUR
Reisepass für Personen über 24 Jahre

Gebühr

Festbetrag von 37,50 EUR
Reisepass für Personen unter 24 Jahren

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.

Geltungsdauer

6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Geltungsdauer

10 Jahre
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Einwohnermeldeamt

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in Droyßig
Montag:       13:00-15:00 Uhr
Dienstag:     09:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr

in Droßdorf derzeit keine Sprechzeit des Einwohnermeldeamtes

Anschrift
VerbGem Droyßiger-Zeitzer Forst
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06722Droyßig
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