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Anschriftenänderung in Personaldukumenten
Anschriftenänderung in Personaldokumenten als Folge der Gemeindegebietsreform
Im Zuge der Gebietsreform wird unsere Verwaltungsgemeinschaft ab dem 01.01.2010 eine Verbandsgemeinde.
Daraus ergibt sich für unsere Gemeinden ein Zusammenschluss. Aufgrund dessen ändern sich in einigen Gemeinden die Gemeinde- und Straßennamen. Nach § 15 Nr. 1 PassG bzw. § 7 Abs. 1 Nr. 5 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Personalausweise sind die Inhaber eines Passes oder Personalausweises verpflichtet, ihre Personaldokumente unverzüglich der Pass- und Ausweisbehörde vorzulegen, wenn sich Ihre Anschrift geändert hat.
Die Bürger und Bürgerinnen folgender Gemeinden werden gebeten, ab 01.01.2010 die Änderungen im Einwohnermeldeamt vornehmen zu lassen. Die Eintragungen sind kostenlos.
zukünftige Gemeinde Droyßig:
Weißenborn, Stolzenhain und Romsdorf.
zukünftige Gemeinde Gutenborn:
alle Orte
zukünftige Gemeinde Schnaudertal:
alle Orte
zukünftige Gemeinde Kretzschau:
Döschwitz, Kirchsteitz, Hollsteitz, Gladitz
Grana, Mannsdorf, Salsitz, Kleinosida
Näthern
Kretzschau, folgende Straßen:
Am Park,
Naumburger Straße
zukünftige Gemeinde Wetterzeube:
Breitenbach, Schlottweh,
Haynsburg, Goßra, Katersdobersdorf, Raba, Sautzschen
Wetterzeube, folgende Straßen:
Schleckweda: Elsterstraße
Dietendorf: Forststraße
Die neue Postanschrift ab 01.01.2010 lautet z.B.
Karl Mustermann
OT Muster
Musterstr. x
01234 Musterhausen
Falls es Ihnen nicht möglich ist, persönlich die Dokumente ändern zu lassen, können dies auch bevollmächtigte Personen für Sie erledigen. Dazu können Sie die unten stehende Vollmacht verwenden. Wenn mehrere Vollmachten benötigt werden, können Sie diese auch kopieren oder bei uns im Einwohnermeldeamt anfordern.
Zu Ihrer Information:
zusätzliche Öffnungszeiten:
Einwohnermeldeamt Droyßig: am Samstag, den 16.01.2010
Bürgerbüro Droßdorf: am Samstag, den 23.01.2010
Jeweils in der Zeit von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr.

